Bau- und Sanierungsüberwachung

Die Bau- und Sanierungsüberwachung umfasst die Tätigkeit des Bauherrn auf der Baustelle.

Die Aufgabe der Bau- und Sanierungsüberwachung kann vom Bauherrn an ein externes Ingenieur- oder Architek- turbüro, oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen übertragen werden. Dies ist insbe- sondere für besondere Fachleistungen wie z.B. bei Wärmedämmverbundsystemen, Schimmelpilzsanierungen oder Bauwerksabdichtungen von großem Vorteil.

Die Bau- und Sanierungsüberwachung umfasst grob folgende Aufgaben:

  • Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
  • Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans
  • Dokumentation des Bauablaufs (z. B. in einem Bautagebuch)
  • Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
  • Rechnungsprüfung
  • Kostenkontrolle
  • Organisation der Abnahmen
  • Zusammenstellung der Unterlagen