Bau- und Sanierungsüberwachung
Die Bau- und Sanierungsüberwachung umfasst die Tätigkeit des Bauherrn auf der Baustelle.
Die Aufgabe der Bau- und Sanierungsüberwachung kann vom Bauherrn an ein externes Ingenieur- oder Architek- turbüro, oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen übertragen werden. Dies ist insbe- sondere für besondere Fachleistungen wie z.B. bei Wärmedämmverbundsystemen, Schimmelpilzsanierungen oder Bauwerksabdichtungen von großem Vorteil.
Die Bau- und Sanierungsüberwachung umfasst grob folgende Aufgaben:
- Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
- Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans
- Dokumentation des Bauablaufs (z. B. in einem Bautagebuch)
- Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
- Rechnungsprüfung
- Kostenkontrolle
- Organisation der Abnahmen
- Zusammenstellung der Unterlagen